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Informationen zum auslaufenden Kinderreisepass
Informationen zum auslaufenden Kinderreisepass
Kinderreisepässe dürfen ab dem 01. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Der Kinderreisepass war bisher ein alternatives Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren.
Im Gegensatz zum regulären Reisepass oder Personalausweis hatte er eine maximale Gültigkeit von 12 Monaten.
Der Kinderreisepass konnte allerdings verlängert werden, solange er noch gültig und das Kind noch nicht 12 Jahre alt war.
Ein großer Vorteil war, dass der Kinderreisepass sofort nach Beantragung ausgestellt und ausgehändigt werden konnte.
Mit dem Wegfall des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024 entfällt somit auch diese Möglichkeit des kurzfristigen Erhalts eines Ausweisdokuments für Ihr Kind.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden.
Ab dem Jahr 2024 besteht somit die Wahl zwischen einem elektronischen Reisepass und einem Personalausweis für Ihr Kind.
Für Reisen mit dem Nachwuchs müssen Eltern dann das elektronische Dokument beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind.
Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen Reisepass.
Bitte beachten Sie, dass sich hierdurch die Bearbeitungszeit erheblich verlängert (der elektronische Reisepass hat eine reguläre Herstellungszeit von 4 – 6 Wochen ab Antragstellung).
Kann die reguläre Produktionszeit vor Reisebeginn nicht mehr abgewartet werden, besteht die Möglichkeit, den Pass im Expressbestellverfahren zu beantragen
Bitte beantragen Sie daher die für Ihre Reise benötigten Dokumente rechtzeitig vor Reiseantritt.
Benötigte Unterlagen:
Geburtsurkunde des Kindes (Original)
Bisherige Dokumente des Kindes (wenn vorhanden)
Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
Zustimmungserklärung für Dokumente Minderjähriger
Nachweis über gemeinsames Sorgerecht (bei Minderjährigen)
Biometrisches Passbild
Das Kind muss, von Geburt an, bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
Für persönliche Besuche ist eine Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 036733/34914)
Öffnungszeiten : Die: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr
Do.: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.30 Uhr
Schmiedel
Einwohnermeldeamt Kaulsdorf