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Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Kaulsdorf, den 17. 09. 2024

Die Haus- und Straßensammlung des Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V. kann mit Sammeldosen
und/oder Sammellisten durchgeführt werden.
1. Mit Sammeldose
Zur Sammlung mit Sammeldosen haben die Sammler sicher
verschlossene und versiegelte Sammeldosen sowie zur
Legitimierung einen Sammlerausweis bei sich zu führen.
Zusätzlich zum Sammlerausweis ist ein gültiges amtliches
Ausweisdokument mitzuführen. Die Dosen dürfen nach
Beendigung der Sammlung nur im Beisein von vertrauens-
würdigen Personen geöffnet und ausgezählt werden. Das
ermittelte Ergebnis ist im Abrechnungsbogen einzutragen.
Als Aufwandsentschädigung erhält der Sammler auf
Wunsch 10% seines Sammlungsertrages. Besonders
engagierte Sammler erhalten eine Urkunde, ein Werbe-
geschenk und ggf. eine Einladung zur Dankeveranstaltung
in den Thüringer Landtag.
2. Mit Sammelliste
Der Sammler trägt im Kopf der Sammelliste sowie dem
Sammlerausweis seine Daten selbstständig ein:
Die Sammler sind verpflichtet, die persönlichen Daten der
Spender absolut vertraulich zu behandeln. Das bedeutet,
dass ein Spender keine Kenntnis über Namen und weitere
personenbezogene Daten anderer Spender erlangen darf.
Nur der Sammler tätigt Eintragungen in der Sammelliste.
Jeder gespendete Betrag ist in der Liste einzutragen. Ein
Name darf nur mit Einwilligung des Spenders und nur vom
Sammler ergänzt werden.
Spender, die ungenannt bleiben möchten, sind mit „un-
genannt“ zu bezeichnen. Das Verwenden von Bleistiften ist
unzulässig. Der Spender darf zu keinem Moment in
Kontakt mit der Sammelliste kommen (Hygiene- und
Datenschutz).
Die Sammelliste dient dem internen Nachweis für Sammler
und Volksbund sowie ggf. zur Ausstellung einer
Spendenquittung. Sammellisten dürfen in keinem Fall
kopiert, geändert oder erweitert werden. Die Aufbewah-
rungsfrist beträgt 10 Jahre.
3. Beendigung der Sammlung
Nach Beendigung der Sammlung, sind alle ausgegebenen
Sammellisten (auch unbenutzte), Sammeldosen, Samm-
lerausweise und Abrechnungsbögen unbedingt zurück zu
geben.
Überweisen Sie bitte den Sammelertrag bis 01.12.2024 auf
folgendes Konto:
IBAN: DE22 8208 0000 0391 4914 00
BIC: DRESDEFF827
Verwendungszweck: Ort / ggf. Listennummer
4. Versicherung
Für alle Sammler besteht Unfall- und Haftpflichtver-
sicherungsschutz. Die Sammler stehen unter dem Schutz
unserer Berufsgenossenschaft. Ein Unfall während der
Sammlung wird wie ein Arbeitsunfall behandelt. Die
Berufsgenossenschaft übernimmt Invaliditätsfolgen, Unfall-
rente, Rehabilitation und Heilkosten (auf dem Weg über die
Krankenkasse). Schmerzensgelder werden nicht gezahlt,
Diebstähle und Sachschäden an Kraftfahrzeugen sind nicht
versichert. Unfälle sind sofort dem Landeverband
Thüringen zu melden.
5. Spendenquittungen
Spender erhalten auf Wunsch, ab einem Betrag von 10,- €
eine Spendenquittung.
Die entsprechende Spendenquittung wird durch den
Landesverband Thüringen erstellt und versendet.
Spender mit Wunsch einer Spendenquittung müssen
immer auf der Sammelliste gut leserlich eingetragen
werden. Hierfür sind folgende Angaben wichtig: Name und
vollständige Anschrift ggf. Firmenanschrift.
6. Wer darf sammeln?
Auf der Grundlage des Thüringer Sammlungsgesetzes
(ThürSammlG) vom 08. Juni 1995 darf jeder sammeln, aus-
genommen sind Kinder unter 14 Jahren. Weiterhin dürfen
Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum 18. Lebensjahr bis
zum Eintritt der Dunkelheit an der Sammlung teilnehmen.
Es ist zu gewährleisten, dass die Jugendlichen jeweils zu
zweit sammeln und ausreichend beaufsichtigt werden.
7. Ansprechpartner bei Rückragen:
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
Landesverband Thüringen
Bahnhofstraße 4a
99084 Erfurt
Telefon: +49 361 - 6 44 21 75
Telefax: +49 361 - 6 44 21 74
E-Mail:

 

Erfüllende Gemeinde für: