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Thür. Verordnung vom 12.05.2020 zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche, gültig vom 13.05. - 05.06., die dritte Thür. Verordnung vom 18.04.2020, sowie die Änderung vom 02.05. treten außer Kraft
13. 05. 2020Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12.05.2020
Die dritte Thüringer Verordnung vom 18.04.2020 und die letzte Änderung durch Artikel 1 vom 02.05.2020 tritt außer Kraft.
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